Poltern

Definition

Poltern wird vom Zuhörer meist als zu schnelles, undeutliches Sprechen wahrgenommen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings ein gehäuftes Auftreten phonetischer Auffälligkeiten: Auslassungen und Verschmelzungen von Lauten und Silbenfolgen, Lautersetzungen und 

Lautveränderungen, die häufig zu Unverständlichkeit von Äußerungen führen. Dazu kommt eine hohe Sprechgeschwindigkeit. Oft treten zusätzlich Unflüssigkeiten in Form von Silben-, Wort-, Laut-, oder Satzteilwiederholungen auf.

  • genetische Disposition
  • Störung der Wahrnehmung zeitlicher Abfolgen
  • Störung der zentralen Sprechsteuerung

Undeutliche, verwaschene Artikulation

  • Hinzufügen von Lauten
  • Umstellungen von Lauten im Wort
  • Ersetzung von Lauten und Silben
  • Verschmelzung von Lauten und Silben
  • Auslassung von Konsonanten in Konsonantenkombinationen („Schank“ statt „Schrank“)
  • Laut, Silben, Wortauslassungen

Überhasteter, beschleunigter Sprechablauf

  • erhöhte Sprechgeschwindigkeit
  • Beschleunigung der Sprechgeschwindigkeit innerhalb von Wörtern und/oder innerhalb von Sätzen und Phasen

Mangelndes Störungsbewusstsein

Im Gegensatz zum Stotterer empfindet ein polternder Patient sein Sprechen meist nicht als gestört und ist eher genervt vom häufigen Nachfragen seiner Zuhörer.

Prosodische Auffälligkeiten

Die Stimmführung beim Sprechen kann sehr monoton klingen.
Wiederholungen von Lauten, Silben, Wörtern, Satzteilen

Häufige Begleitsymptome

  • Störung der auditiven Wahrnehmung- und Verarbeitung
  • Morphologisch-syntaktische Auffälligkeiten (z.B. falsche Reihenfolge der    Wörter im Satz)
  • Lexikalisch-semantische Auffälligkeiten ( z.B.: Wortfindungsstörungen)
  • Auffälligkeiten in Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis
  • Kommunikativ-pragmatische Auffälligkeiten (z.B.: Kommunikationsabbrüche)
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Auffälligkeiten in Atmung und Stimmgebung

Ziel
Die Behandlungsfeinziele ergeben sich aus dem individuellen Störungsprofil des Patienten. Hier soll jeweils eine Optimierung des Zustandes erfolgen. Da beim Poltern keine vollständige „Heilung“ zu erwarten ist, soll der Patient die Möglichkeit erhalten, sein Sprechen in ihm wichtigen Situationen durchgehend kontrollieren zu können.

Seine Symptomwahrnehmung soll soweit verbessert werden, dass er vor, während und nach dem Auftreten von Symptomen seinen Redefluss unterbricht und mit modifiziertem Sprechen weiterspricht.

Inhalte
Die Behandlung beginnt mit einer Schulung der Selbstwahrnehmung für das eigene Sprechen. Der Patient kann anhand von Tonaufzeichnungen, Übungen und therapeutischen Gesprächen erkennen, was sein Sprechen von dem eines „Normalsprechers“ unterscheidet.  In Absprache mit dem Patienten wird festgelegt,  welche Teilaspekte seines Sprechens in der Behandlung verändert werden sollen (z.B.: Artikulation von Konsonantenverbindungen, Sprechpausen, sprachliche Organisation.....). Für die Auswahl der passenden Methoden und Übungen sind die Therapeuten verantwortlich. Für den Therapieerfolg spielen aber die Mitarbeit und Eigenverantwortlichkeit des Patienten eine ebenso wichtige Rolle, was zu Therapiebeginn immer geklärt wird. Ein kontrolliertes Sprechen kann erfahrungsgemäß nicht rund um die Uhr beibehalten werden; dies muss auch dem sozialen Umfeld des Betroffenen vermittelt werden. 

Ähnlich wie in der Behandlung des Stotterns muss die neue, ungewohnte Sprechweise in vielen Übungen und Echtsituationen trainiert werden, und es bedarf einer regelmäßigen Nachsorge mit eventuellen „Auffrischsitzungen“.
Bei Kindern wird das gesamte Vorgehen dem Entwicklungsstand des Kindes angepasst und durch Elternberatung und Elterntraining ergänzt (wie reagiere ich auf das Sprechen meines Kindes, eigenes Sprechvorbild, Kommunikationsverhalten in der Familie.....). 

Organisation
Die Therapie findet ein- bis dreimal wöchentlich statt. Bei Kindern und Jugendlichen kommen ergänzende Elternberatungsgespräche hinzu. 

Aufgrund der Tatsache, dass der Antrieb zur Aufnahme einer logopädischen Behandlung bei Polterern meist von außen kommt, ist eine genaue Vereinbarung über die Rahmenbedingungen mit dem Patienten hier besonders wichtig. Dies betrifft die Häufigkeit der Behandlungstermine, die Abschätzung der Behandlungsdauer, die Sicherung der aktiven Mitarbeit und eigenständigen Arbeit des Patienten, das Einverständnis zu Nachsorgeterminen, den pünktlichen Behandlungsbeginn und die Konsequenzen für nicht oder zu kurzfristig abgesagte Behandlungsstunden.
In den Heilmittelrichtlinien sind leider nur zwanzig Sitzungen für die Regelbehandlungszeit vorgesehen. Eine Verlängerung muss mit dem jeweiligen verordnenden Arzt besprochen werden.
Je nach Anmeldungen in unserer Praxis sind auch Gruppentermine möglich.

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